Promille-Grenzwerte (Stand 13.10.2021)

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen

 

•          die sich in der Probezeit gem. § 2a StVG befinden und

•          die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

•          Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)

 

250 EUR Geldbuße, 1 Punkt

 

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille

 

•          nicht strafbar, in den Fällen, in denen keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

 

•          strafbar, in den Fällen, in denen Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

•          Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte

•          Führerscheinentzug (Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre, ggf. auf Dauer)

 

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille

 

(Gilt auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen, die sich in der Probezeit gem. § 2a StVG befinden und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)

 

•          Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG):

 

Erstverstoß:

500 EUR Geldbuße

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Zweitverstoß:

1.000 EUR Geldbuße

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

Weiterer Verstoß:

1.500 EUR Geldbuße

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

 

•          strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

•          Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte

•          Führerscheinentzug (Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre, ggf. auf Dauer)

 

•          strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

•          Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte

•          Führerscheinentzug (Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre, ggf. auf Dauer)

•          Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer

 

Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille

 

•          strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

•          Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte

•          Führerscheinentzug (Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre, ggf. auf Dauer)

 

•          strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

•          Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte

•          Führerscheinentzug (Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre, ggf. auf Dauer)

•          Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer

 

Eine Gewähr kann für alle Angaben und für spätere Änderungen nicht gegeben werden.

 

Quelle:

Deutsches Anwalt Office Premium, Ringel, HI862981, Stand: 13.10.2021

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