Familienrecht

Mandanteninformation Familienrecht

 

Familienrechtliche Fragen entstehen häufig in persönlichen Krisensituationen. Es geht um Ehe, Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Immobilien und oft auch um die wirtschaftliche Existenz. Gerade deshalb ist es wichtig, die persönliche Belastung ernst zu nehmen, die rechtliche Bewertung aber ruhig, sachlich und lösungsorientiert vorzunehmen.

Ziel jeder familienrechtlichen Beratung ist eine tragfähige Lösung. Diese kann durch Verhandlung, eine notarielle Vereinbarung, ein gerichtliches Verfahren oder durch Mediation erreicht werden. Eine einvernehmliche Regelung sollte in jedem Stadium geprüft werden, weil sie häufig Zeit, Kosten und weitere Eskalation vermeidet.

 

1. Erste Orientierung in der Krise

 

1.1 Klärung der dringendsten Fragen

 

Bei Trennung, Scheidung oder Auseinandersetzung einer Lebensgemeinschaft sollten zunächst die dringendsten Fragen geordnet werden:

  1. Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus?
  2. Wo leben die Kinder?
  3. Wie wird der Umgang geregelt?
  4. Wer zahlt welchen Unterhalt?
  5. Welche laufenden Kosten müssen sofort bedient werden?
  6. Welche Konten, Versicherungen, Darlehen und Verträge bestehen?
  7. Gibt es Gewalt, Drohungen oder akute Gefährdungen?
  8. Muss schnell gerichtlicher Schutz beantragt werden?

1.2 Sicherung von Unterlagen

 

In einer Krisensituation sollten keine übereilten Erklärungen abgegeben und keine Vermögenswerte verschoben werden. Besonders wichtig ist die Sicherung von Unterlagen, insbesondere:

  1. Einkommensnachweise
  2. Kontoauszüge
  3. Darlehensverträge
  4. Grundbuchauszüge
  5. Versicherungsunterlagen
  6. Steuerbescheide
  7. Nachweise zu Vermögen bei Eheschließung
  8. Nachweise zu Schenkungen und Erbschaften
  9. Unterlagen zu größeren Anschaffungen
  10. Unterlagen zu gemeinsamen Verbindlichkeiten

 

2. Trennung von Ehegatten und Lebenspartnern

 

2.1 Trennung innerhalb oder außerhalb der Wohnung

Eine Trennung setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Partner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen will. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Dann müssen die Lebensbereiche tatsächlich getrennt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Getrennte Schlafbereiche
  2. Getrennte Haushaltsführung
  3. Getrennte Einkäufe
  4. Keine gemeinsamen Versorgungsleistungen wie in intakter Ehe
  5. Klare Dokumentation des Trennungszeitpunkts

Der Trennungszeitpunkt sollte schriftlich dokumentiert werden, etwa durch eine Erklärung, E-Mail oder ein anwaltliches Schreiben.

 

2.2 Trennungsjahr und Scheidung

 

Eine einvernehmliche Scheidung ist grundsätzlich nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Sind sich die Ehegatten nicht einig, kann die Zerrüttung der Ehe regelmäßig erst nach längerer Trennungszeit festgestellt werden.

In besonderen Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise auch vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht kommen, insbesondere bei:

  1. Schwerer Gewalt
  2. Massiven Bedrohungen
  3. Erheblichen Straftaten gegenüber dem Ehepartner
  4. Schwerwiegendem Suchtverhalten mit konkreter Belastung der Familie
  5. Sonstigen unzumutbaren Umständen

 

2.3 Nichteheliche Lebensgemeinschaft

 

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es kein Scheidungsverfahren und keinen gesetzlichen Zugewinnausgleich wie bei Ehegatten. Gleichwohl bestehen oft erhebliche Regelungsfragen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Gemeinsame Immobilie
  2. Gemeinsame Darlehen
  3. Gemeinsame Konten
  4. Haushaltsgegenstände
  5. Investitionen eines Partners in Vermögen des anderen Partners
  6. Kinder
  7. Kindesunterhalt
  8. Betreuungsunterhalt
  9. Ausgleichsansprüche nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften

Gerade bei nicht verheirateten Partnern sind klare vertragliche Regelungen besonders wichtig, weil das Gesetz weniger automatische Ausgleichsmechanismen vorsieht als bei Ehegatten.

 

3. Vertragliche Gestaltung vor, während und in der Krise

 

3.1 Ehevertrag und Partnerschaftsvertrag

 

Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden. Er muss notariell beurkundet werden, soweit er Regelungen zu Güterstand, Versorgungsausgleich oder bestimmten Unterhaltsfragen enthält.

Typische Regelungsbereiche sind:

  1. Güterstand
  2. Zugewinnausgleich
  3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  4. Gütertrennung
  5. Unterhalt während der Trennung
  6. Unterhalt nach Scheidung
  7. Versorgungsausgleich
  8. Ehewohnung
  9. Hausrat
  10. Gemeinsame Immobilie
  11. Darlehensverbindlichkeiten
  12. Erbrechtliche Bezüge
  13. Regelungen für gemeinsame Kinder

Die Wahl des Güterstandes schützt nicht automatisch vor der Haftung für Schulden des anderen Ehegatten. Entscheidend ist vielmehr, ob eine eigene Mitverpflichtung besteht, etwa durch Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrages.

 

3.2 Scheidungsfolgenvereinbarung

 

Befindet sich die Ehe bereits in der Krise, kommt regelmäßig eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht. Darin können die Beteiligten regeln, was sonst später einzeln verhandelt oder gerichtlich entschieden werden müsste.

Sinnvolle Regelungspunkte sind insbesondere:

  1. Kindesunterhalt
  2. Ehegattenunterhalt
  3. Umgang und Betreuung
  4. Sorgerechtliche Fragen
  5. Ehewohnung
  6. Hausrat
  7. Zugewinnausgleich
  8. Immobilie
  9. Darlehen
  10. Versorgungsausgleich
  11. Kosten des Verfahrens
  12. Steuerliche Abstimmungen

Eine solche Vereinbarung kann die Scheidung erheblich vereinfachen und gerichtliche Folgekonflikte vermeiden.

 

4. Kinder: Sorgerecht, Aufenthalt, Umgang und Kindesunterhalt

 

4.1 Gemeinsames Sorgerecht

 

Eltern behalten grundsätzlich auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Das Sorgerecht umfasst mehrere Teilbereiche.

Dazu gehören:

  1. Personensorge
  2. Vermögenssorge
  3. Gesetzliche Vertretung des Kindes
  4. Aufenthaltsbestimmung
  5. Gesundheitsfürsorge
  6. Schulische Angelegenheiten
  7. Religiöse und erzieherische Grundentscheidungen

Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet regelmäßig der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen gemeinsam entschieden werden.

 

4.2 Aufenthalt des Kindes

 

Zu klären ist, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt. Möglich sind unterschiedliche Betreuungsmodelle.

In Betracht kommen insbesondere:

  1. Residenzmodell
  2. Erweiterter Umgang
  3. Wechselmodell
  4. Paritätisches Wechselmodell
  5. Individuelle Betreuungsmodelle nach Alter, Entfernung und Belastbarkeit des Kindes

Entscheidend ist nicht die Bequemlichkeit der Eltern, sondern das Kindeswohl.

 

4.3 Umgang

 

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, hat ein Recht und eine Pflicht zum Umgang. Starre gesetzliche Umgangsmodelle gibt es nicht. Die Regelung muss zu den konkreten Lebensverhältnissen passen.

Eine gute Umgangsregelung enthält klare Angaben zu:

  1. Wochentagen
  2. Uhrzeiten
  3. Ferien
  4. Feiertagen
  5. Geburtstagen
  6. Übergabeorten
  7. Kommunikation zwischen den Eltern
  8. Krankheit des Kindes
  9. Nachholterminen
  10. Fahrtkosten und Fahrten

 

4.4 Kindesunterhalt

 

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, schuldet in der Regel Barunterhalt. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Pflege, Betreuung und Erziehung.

Wichtig sind insbesondere:

  1. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht zulässig.
  2. Minderjährige Kinder haben regelmäßig Anspruch auf Titulierung des Unterhalts.
  3. Eine Titulierung kann beim Jugendamt, notariell oder gerichtlich erfolgen.
  4. Die Düsseldorfer Tabelle dient als zentrale Orientierung zur Berechnung des Kindesunterhalts.
  5. Ab Volljährigkeit haften grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.

 

5. Unterhalt: Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

 

5.1 Grundstruktur jeder Unterhaltsprüfung

 

Jede Unterhaltsprüfung folgt einer festen Struktur:

  1. Besteht ein Bedarf?
  2. Ist die berechtigte Person bedürftig?
  3. Ist die verpflichtete Person leistungsfähig?
  4. Gibt es vorrangige Unterhaltspflichten?
  5. Ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen?
  6. Sind Einkünfte zu bereinigen?
  7. Sind besondere Belastungen anzusetzen?

Erst nach dieser Prüfung lässt sich seriös berechnen, ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird.

 

5.2 Trennungsunterhalt

 

Leben Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen angemessenen Unterhalt verlangen. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Bei der Berechnung sind insbesondere zu prüfen:

  1. Einkommen beider Ehegatten
  2. Erwerbsbonus
  3. Schulden
  4. Wohnvorteil
  5. Kindesunterhalt
  6. Krankenversicherung
  7. Altersvorsorge
  8. Selbstbehalt
  9. Dauer und Zahlungsweise

 

5.3 Nachehelicher Unterhalt

 

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt kommt aber in bestimmten Fällen in Betracht.

Typische Unterhaltstatbestände sind:

  1. Betreuung gemeinsamer Kinder
  2. Krankheit
  3. Alter
  4. Erwerbslosigkeit
  5. Aufstockungsunterhalt
  6. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  7. Ehebedingte Nachteile

Die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts hängen vom Einzelfall ab.

 

5.4 Krankenvorsorge und Pflegeversicherung

 

Nach Rechtskraft der Scheidung können Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung besonders wichtig werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Besteht noch eine Familienversicherung?
  2. Muss eine eigene gesetzliche Versicherung begründet werden?
  3. Besteht eine private Krankenversicherung?
  4. Entstehen höhere Beiträge nach der Scheidung?
  5. Kommt Krankenvorsorgeunterhalt in Betracht?
  6. Müssen Ansprüche kurzfristig geltend gemacht werden?

 

6. Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich

 

6.1 Gesetzlicher Güterstand

 

Ehegatten leben ohne abweichenden Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass alles gemeinsames Eigentum wird. Jeder Ehegatte behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen.

Ein Ausgleich erfolgt regelmäßig erst am Ende des Güterstandes, insbesondere bei Scheidung.

 

6.2 Berechnung des Zugewinns

 

Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten mit seinem Endvermögen verglichen. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Geldzahlung.

Wichtig sind insbesondere:

  1. Vermögen am Tag der Eheschließung
  2. Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags
  3. Schulden zu beiden Stichtagen
  4. Erbschaften während der Ehe
  5. Schenkungen während der Ehe
  6. Wertsteigerungen von Immobilien
  7. Unternehmensbeteiligungen
  8. Illoyale Vermögensminderungen
  9. Auskunftsansprüche
  10. Belegansprüche

 

6.3 Vertragliche Güterstände

 

Durch notariellen Ehevertrag können Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand abweichen.

In Betracht kommen insbesondere:

  1. Gütertrennung
  2. Gütergemeinschaft
  3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  4. Ausschluss bestimmter Vermögenswerte vom Zugewinn
  5. Begrenzung des Zugewinnausgleichs
  6. Sonderregelungen für Unternehmen
  7. Sonderregelungen für Immobilien

Häufig ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft praxistauglicher als eine pauschale Gütertrennung, weil sie gezielt einzelne Vermögensbereiche regeln kann.

 

7. Ehewohnung, Hausrat und Immobilie

 

7.1 Ehewohnung

 

Nach der Trennung muss geklärt werden, wer die bisherige Wohnung oder das Haus nutzt.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Wer wohnt weiter in der Wohnung oder im Haus?
  2. Leben Kinder im Haushalt?
  3. Wer steht im Mietvertrag?
  4. Wer ist Eigentümer?
  5. Wer zahlt Miete, Darlehen und Nebenkosten?
  6. Soll die Wohnung behalten oder aufgegeben werden?
  7. Ist eine Wohnungszuweisung erforderlich?
  8. Kommt eine Nutzungsentschädigung in Betracht?

 

7.2 Hausrat

 

Hausrat umfasst die Gegenstände, die dem gemeinsamen Leben dienen.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Möbel
  2. Haushaltsgeräte
  3. Geschirr
  4. Wäsche
  5. Technische Geräte
  6. Gemeinsame Einrichtungsgegenstände
  7. Familienfahrzeuge, soweit sie dem Haushalt dienen

Persönliche Gegenstände gehören regelmäßig nicht zum Hausrat.

 

7.3 Immobilie und Grundstücksgemeinschaft

 

Besteht gemeinsames Eigentum an einer Immobilie, muss zwischen familienrechtlicher und sachenrechtlicher Ebene unterschieden werden. Die Trennung beendet nicht automatisch das Miteigentum.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
  2. Miteigentumsquoten
  3. Darlehenshaftung gegenüber der Bank
  4. Interner Ausgleich zwischen den Beteiligten
  5. Laufende Nutzung
  6. Nutzungsentschädigung
  7. Verkauf der Immobilie
  8. Übernahme durch einen Partner
  9. Auszahlung des anderen Partners
  10. Vorfälligkeitsentschädigung
  11. Steuerliche Folgen
  12. Teilungsversteigerung als letztes Mittel

 

8. Adoption von Kindern und Erwachsenen

 

8.1 Adoption minderjähriger Kinder

 

Bei der Adoption minderjähriger Kinder steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Häufige Fälle sind Stiefkindadoptionen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Einwilligung der leiblichen Eltern
  2. Bindung des Kindes zur annehmenden Person
  3. Kindeswohl
  4. Anhörung des Kindes je nach Alter und Reife
  5. Rechtliche Folgen für Verwandtschaft
  6. Unterhaltsrechtliche Folgen
  7. Erbrechtliche Folgen

 

8.2 Erwachsenenadoption

 

Auch Volljährige können adoptiert werden. Hier steht ein familienbezogenes Näheverhältnis im Vordergrund.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Besteht ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis?
  2. Welche erbrechtlichen Folgen entstehen?
  3. Welche unterhaltsrechtlichen Folgen entstehen?
  4. Welche Auswirkungen ergeben sich gegenüber bisherigen Verwandten?
  5. Ist die Adoption sittlich gerechtfertigt?

 

9. Gewaltschutz und akute Gefährdung

 

9.1 Schutzmaßnahmen

 

Bei Gewalt, Drohungen, Nachstellungen oder massiver Eskalation können gerichtliche Schutzmaßnahmen beantragt werden.

In Betracht kommen insbesondere:

  1. Kontaktverbot
  2. Näherungsverbot
  3. Betretungsverbot
  4. Wohnungszuweisung
  5. Verbot der Kontaktaufnahme per Telefon, Nachricht oder sozialen Medien
  6. Schutzanordnungen bezüglich Arbeitsplatz, Kita oder Schule
  7. Einstweilige Anordnung in Eilfällen

 

9.2 Gewalt gegen Kinder

 

Richtet sich Gewalt gegen Kinder, sind zusätzlich kinderschutzrechtliche Maßnahmen zu prüfen.

In Betracht kommen insbesondere:

  1. Einschränkung des Umgangs
  2. Begleiteter Umgang
  3. Übertragung einzelner Sorgerechtsbereiche
  4. Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen
  5. Einschaltung des Jugendamtes
  6. Gerichtliche Eilmaßnahmen

Bei akuter Gefahr ist sofort die Polizei zu verständigen.

 

 

10. Finanzierung der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung

 

10.1 Anwalts- und Gerichtskosten

 

Familienrechtliche Verfahren verursachen Kosten. Diese hängen insbesondere ab von:

  1. Gegenstandswert
  2. Anzahl der Folgesachen
  3. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
  4. Anzahl gerichtlicher Termine
  5. Umfang von Verhandlungen
  6. Erforderlichkeit von Gutachten
  7. Notariellen Kosten bei Vereinbarungen

 

10.2 Verfahrenskostenhilfe

 

Wer die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht oder nur teilweise tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Geprüft werden insbesondere:

  1. Einkommen
  2. Vermögen
  3. Belastungen
  4. Erfolgsaussichten
  5. Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
  6. Möglichkeit von Ratenzahlung

 

10.3 Rechtsschutzversicherung

 

Familienrecht ist in vielen Rechtsschutzversicherungen nur eingeschränkt versichert. Häufig wird allenfalls eine Erstberatung übernommen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Besteht überhaupt Familienrechtsschutz?
  2. Ist nur eine Erstberatung versichert?
  3. Gibt es eine Wartezeit?
  4. Ist der Ehegatte mitversichert?
  5. Werden außergerichtliche Tätigkeiten übernommen?
  6. Werden gerichtliche Verfahren übernommen?
  7. Werden Mediationskosten übernommen?

 

11. Mediation und einvernehmliche Streitbeilegung

 

11.1 Bedeutung der Mediation

 

Mediation kann sinnvoll sein, wenn beide Seiten bereit sind, an einer Lösung zu arbeiten. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, kann aber helfen, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.

Mediation eignet sich insbesondere für:

  1. Trennungsvereinbarungen
  2. Scheidungsfolgenvereinbarungen
  3. Umgangsregelungen
  4. Elternkommunikation
  5. Hausrat
  6. Immobilie
  7. Vermögensauseinandersetzung
  8. Erbstreitigkeiten mit familienrechtlichem Bezug

 

11.2 Vorteile einvernehmlicher Regelungen

 

Einvernehmliche Regelungen können folgende Vorteile haben:

  1. Geringere Kosten
  2. Kürzere Verfahrensdauer
  3. Bessere Planbarkeit
  4. Weniger Belastung für Kinder
  5. Mehr Gestaltungsspielraum
  6. Vermeidung weiterer Eskalation
  7. Nachhaltigere Lösungen

 

12. Praktische Checkliste für die Erstberatung

 

Für die Erstberatung sollten möglichst folgende Unterlagen zusammengestellt werden:

  1. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  2. Geburtsurkunden der Kinder
  3. Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen
  4. Nachweise zum Trennungszeitpunkt
  5. Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  6. Letzte Steuerbescheide
  7. Nachweise über Sozialleistungen
  8. Kontoauszüge
  9. Darlehensverträge
  10. Mietvertrag
  11. Grundbuchauszug
  12. Immobilienbewertung, falls vorhanden
  13. Versicherungsverträge
  14. Altersvorsorgeunterlagen
  15. Nachweise über Anfangsvermögen
  16. Nachweise über Erbschaften
  17. Nachweise über Schenkungen
  18. Aufstellung des Hausrats
  19. Bisherige Korrespondenz mit dem anderen Beteiligten
  20. Jugendamtsurkunden oder Unterhaltstitel
  21. Gerichtliche Beschlüsse, falls vorhanden

 

13. Ziel der familienrechtlichen Beratung

 

Familienrechtliche Beratung soll nicht eskalieren, sondern ordnen. Ziel ist eine rechtlich belastbare, wirtschaftlich sinnvolle und menschlich tragfähige Lösung.

Dazu gehört:

  1. Ansprüche klären
  2. Risiken erkennen
  3. Unterhalt berechnen
  4. Kinderbelange sichern
  5. Vermögen ordnen
  6. Immobilienfragen lösen
  7. Gerichtliche Schritte vorbereiten, wenn nötig
  8. Einigung suchen, wenn möglich
  9. Eskalation vermeiden, soweit sie niemandem nützt

 

Eine gute familienrechtliche Lösung ist nicht daran zu erkennen, dass eine Seite gewinnt. Sie ist daran zu erkennen, dass die wesentlichen Fragen geregelt sind und alle Beteiligten wieder handlungsfähig werden.

Schlagworte Familienrecht

 

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Aus Richtung Dresden vom Elbepark kommend über Rankestraße, Dresdner Straße, Emilienstraße zur Seestraße und dann zur Forststraße 22 in Radebeul.

 

Kontakt:

 

Telefon: +49 351 8956922

Fax: +49 351 4797052

E-mail: mail@kanzlei-frey.info

 

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